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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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Christian Kohlhaas
Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Ihr Anwalt in Dinslaken: Zwischen Niederrhein und Ruhrgebiet!

Die Allgemeinen Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

Die Allgemeinen Mandatsbedingungen bitte ich vollständig und sorgsam zu lesen. Die Bearbeitung von Aufträgen, die mir erteilt werden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen. Die Vertragsklauseln können Sie hier auch als pdf-Dokument herunterladen:

Allgemeine Mandatsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Anwaltskanzlei Christian Kohlhaas ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Medienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
  2. Zwischen der Anwaltskanzlei Christian Kohlhaas und den Mandanten gelten die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen.
  3. Abweichungen von den Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas. Das gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Nutzungsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmt Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ausdrücklich schriftlich zu.
  5. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Mandatsverhältnis entsteht nicht durch die unaufgeforderte Zusendung von Unterlagen oder durch die Auftragserteilung. Zum Vertragsabschluss bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas. Bis zur Auftragsannahme bleibt Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas in seiner Entscheidung über die Annahme frei.
  2. Bei Mandatsanfragen macht Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ein Angebot über den im Einzelfall zu erbringenden Leistungsumfang für die Tätigkeit. Bei Annahme durch den Mandanten (z.B. mündlich, per Mail oder Fax) kommt das Mandat zustande.

§ 3 Gegenstand des Mandates

  1. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die vereinbarte Tätigkeit ist grundsätzlich nicht darauf gerichtet, einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, es sei denn, es ist mit dem Auftrag schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
  2. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas führt alle Aufträge unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen durch.
  3. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ist verpflichtet, die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist er berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen.
  4. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhält und diesen angenommen hat.
  5. Schlägt Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme vor (insbesondere Einlegung oder Unterlassung der Einlegung von Rechtsmitteln, Abschluss oder Widerruf von Vergleichen) und nimmt der Mandant hierzu nicht binnen zwei Wochen Stellung, obwohl Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ihn zu Beginn dieser zwei Wochen ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat, so gilt das Schweigen des Mandanten als Zustimmung zu dem Vorschlag von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas.

§ 4 Leistungsänderung

  1. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, seiner fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei er berechtigt ist, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.
  2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führt Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung seine Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.

§ 5 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Die Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und besteht auch nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
  2. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  3. Der Mandant ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas Mandatsinformationen an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten weitergibt, wenn der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten hat, mit der Rechtsschutzversicherung zu korrespondieren. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Übernahme der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung die Verpflichtung des Mandanten zur Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht entfällt.

§ 6 Rechtsschutzversicherung

Die Prüfung, ob für die beauftragte anwaltliche Tätigkeit Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, obliegt allein dem Mandanten. Gleiches gilt für die gesamte Abwicklung des Versicherungsfalls mit der Rechtsschutzversicherung. Die Abwicklung wird nur aufgrund gesonderten Auftrages seitens des Mandanten durch den Rechtsanwalt übernommen, der zur Übernahme dieser Tätigkeiten nicht verpflichtet ist. Diese Tätigkeit des Rechtsanwalts wird – sofern sie von dem Rechtsanwalt übernommen wird - auf Grundlage der getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

§ 7 Haftung | Haftpflichtversicherung

  1. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas haftet dem Mandanten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
  2. Die Haftung des Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas bestimmt sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts ist die Provinzial Rheinland Versicherung AG , Provinzialplatz 1 , D-40591 Düsseldorf.

§ 8 Mitwirkungspflichten

  1. Der Mandant unterrichtet Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung durch den Rechtsanwalt unerlässlich ist. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas kann grundsätzlich den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und diese Tatsachen der Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant verpflichtet sich für die Dauer des Mandats Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas unverzüglich über Handlungen, die der Mandant selbst gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner vorgenommen hat, zu informieren.
  2. Der Mandant ist verpflichtet, Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas bei der Auftragsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen vom Rechtsanwalt schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Abwesenheiten, bei denen der Mandant nicht zu erreichen ist, sind dem Rechtsanwalt mitzuteilen.
  3. Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.
  4. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas kann insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Adressänderungen (insbesondere auch Änderungen einer Telefon-, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) sind unverzüglich mitzuteilen, da es andernfalls zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können.

§ 9 Gebühren, Auslagen, Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
  2. Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats. Auf die Abrechnung nach dem Gegenstandswert ist der Mandant durch Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ausdrücklich hingewiesen worden, § 49b Abs.5 BRAO.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, hat Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (9 RVG). Das gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen.

  4. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Zahlungsanweisungen, sowie Schecks und Wechsel werden nur unter Berechnung aller Spesen und Kosten angenommen und gelten nur dann als Erfüllung des Zahlungsanspruches, wenn der Betrag eingelöst wird und Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas uneingeschränkt zur Verfügung steht.

§ 10 Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften dann gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas, wenn der Rechtsanwalt für sie in derselben Angelegenheit tätig wird.

§ 11 Kündigung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.
  2. Das Kündigungsrecht steht auch Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
  3. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Aufbewahrung von Unterlagen, Versendungsrisiko

  1. Nach § 50 BRAO endet die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, 6 Jahre nach Beendigung des Mandates. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas schuldet keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

  2. Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen dem Mandanten und Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

§ 13 Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Mandanten, Verrechnung mit offenen Ansprüchen

  1. Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte an Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas in Höhe der Honorarforderung und Auslagen sicherungshalber ab mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
  2. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihm eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
  3. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Mandanten einschließlich dieser Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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