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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Mit Mundschutz geblitzt? Handeln Sie bitte rechtzeitig!

Eine unbekannte Rechtsfrage verlangt nach Hilfe

Corona Hinweis
publiziert am: 23.04.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Nachdem sich nunmehr alle Länder der Bundesrepublik dafür ausgesprochen haben, wird die Maskenpflicht in den kommenden Tagen bundesweit das Stadtbild prägen. Innerhalb weniger Tage ist somit aus einer Empfehlung eine ausdrückliche Pflicht geworden. Jedes Bundesland hat einen Starttermin für das Inkrafttreten der Pflicht beschlossen. In NRW muss ab dem 27.04.2020 beim Einkaufen oder bei Nutzung von Bussen und Bahnen ein Mundschutz getragen werden.

Es dürfte zu erwarten sein, dass damit auch Autofahrer ihr Kfz vermehrt mit Mundschutz nutzen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Sicherheitsabstand zu Mitfahrern nicht eingehalten werden kann. Doch was passiert eigentlich, wenn ich auf dem Weg zum Supermarkt geblitzt werde? Es ist davon auszugehen, dass diese Frage künftig viele Bußgeldverfahren wegen Blitzer beschäftigen wird.


Geblitzt mit Mundschutz? Darauf ist zu achten


Den wichtigsten Ratschlag stelle ich voran. Falls Sie mit Mundschutz geblitzt worden sind, sollte umgehend ein Anwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden, sobald Sie davon Kenntnis nehmen.

Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht bundesweit zur Seite, um Ihren individuellen Sachverhalt exklusiv zu prüfen. Möchten Sie den Sachverhalt von einem Verkehrsrechtler prüfen lassen, machen Sie bitte auch keine eigenmächtigen Angaben zur Sache. Wurde bereits der Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß erlassen, kann es ratsam sein, dagegen Einspruch einzulegen.

Achtung: Beachten Sie bitte die laufende Frist, innerhalb derer wirksam Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann. Werden Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte frühzeitig tätig, idealerweise schon zum Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme vom Bußgeldverfahren wegen Blitzer.


Die Coronakrise hat bereits vieles verändert. Nunmehr steht die Maskenpflicht kurz bevor. Unabhängig von jeder Pflicht hat der Einzelne aber auch das Recht, sich selbst und andere Menschen zu schützen. Das muss in einer funktionierenden Gesellschaft vorausgesetzt werden dürfen. Entsprechend ist meine Rechtsauffassung, dass der Mundschutz beim Autofahren nicht per se verboten sein kann. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um meine Auffassung, für die ich mich notfalls auch vor Gericht mit Nachdruck einsetzen werde.


Vermummungsverbot und Infektionsschutz: Passt das denn zusammen?


Beim Tragen einer Maske beim Autofahren sollte stets darauf geachtet werden, dass die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben. Wird der Fahrer von der Polizei angehalten, und liegt nach Ansicht der Beamten ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot gemäß § 23 Abs.4 StVO vor, droht dem Betroffenen ein Bußgeldverfahren. In diesem Fall sollte ebenfalls umgehend der Anwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden.

Es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob das Tragen von Mundschutzmaske beim Autofahren unbedingt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es wird bei der Argumentation vor allem darauf ankommen, ob sich zum vermeintlichen Tatzeitpunkt Mitfahrer im Pkw aufgehalten haben. Diese sind immerhin auch zu schützen.

Wer mit Mundschutz geblitzt wird und auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar ist, könnte möglicherweise um das Bußgeld herumkommen. Schließlich wird der Fahrer, und eben nicht der Halter eines Kfz, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ordnungsrechtlich bestraft. Ist der Fahrer allerdings nicht hinreichend zu erkennen, sollte die Entscheidung der Bußgeldstelle unbedingt hinterfragt werden.

Konnte der Fahrer im laufenden Verfahren allerdings doch noch ermittelt werden, stellt sich umgehend die Frage, ob er härter bestraft werden kann? Das ist meines Erachtens nicht möglich, da der Mundschutz wohl nicht dem Zweck gedient haben dürfte, vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen. Die Schutzmaske soll dazu beitragen, die Ausbreitung von Corona zu verlangsamen. Andernfalls wäre auch die allgemein eingeführte Maskenpflicht nicht mehr verständlich.


Anwalt für Verkehrsrecht: Mit Mut an Ihrer Seite!


Mit Mundschutz geblitzt? Es kann sich lohnen, das Bußgeldverfahren von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Das gilt umso mehr, weil das Tragen von Mundschutz in unserer Gesellschaft bislang Seltenheitswert hatte. Das wird sich in den kommenden Tagen drastisch ändern.

Jedes Bußgeldverfahren setzt Mut und Entschlossenheit voraus. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Rechtslage noch vollkommen offen. Es gibt zwar Gegenmeinungen, insbesondere auch von der Polizei veröffentlicht, die das Tragen von Masken beim Autofahren konsequent ablehnen. Entschieden werden die Verfahren allerdings vor Gericht.

Als Anwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht kämpfe ich in einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren für Ihre Rechte. Mit Leidenschaft und Mut setze ich mich für den optimalen Verfahrensausgang ein. Dabei agiere ich stets als ehrlicher und zuverlässiger Partner meiner Mandanten. Wenn Sie den Mut haben, sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen, stehe ich gerne an Ihrer Seite! Bleiben Sie bitte gesund!

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