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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Corona Hilfspakete - NRW stoppt vorerst Auszahlung

Corona-Soforthilfen: Ziel von Betrügern?

Corona Hinweis
publiziert am: 09.04.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Das Land NRW hat die Auszahlung der von Unternehmern beantragten Hilfspakete vorerst eingefroren. Grund dafür sind laufende Ermittlungen wegen Betrugsverdacht. Die Corona-Krise bringt viele Unternehmer an ihre existenzielle Grenze. Um möglichst viele Firmen zu retten, deren Situation durch COVID-19 in Schieflage geraten ist, werden durch die Wirtschaftsministerien der Länder Corona-Soforthilfen angeboten. Das Land NRW hat die Anträge bislang ebenfalls in Schnellverfahren bearbeitet. Damit ist allerdings vorerst Schluss.

Das Landeskriminalamt sowie erste Staatsanwaltschaften ermitteln wegen Betruges. Die mutmaßlichen Täter sollen die Internetseite des Wirtschaftsministeriums, die das Antragsformular beinhaltet, täuschend echt kopiert haben. Die Fake-Seiten erwecken den Eindruck, selbst vom Ministerium zu stammen. Immerhin wird im Impressum auch die Adresse des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums genannt. Das Antragsformular lässt sich ebenfalls abrufen, die sensiblen Daten mithin verdachtslos eintragen. Sogar ein Timer, der wie beim Original auf 15 Minuten gestellt wurde, ist vorhanden.

Das Ziel der Täter soll darin bestanden haben, die notwendigen Daten der ahnungslosen Antragssteller abzufangen. Nach Angaben des LKA sollen die Täter daraufhin die durch Phishing erlangten Informationen verwendet haben, um damit Anträge auf Auszahlung der Corona-Soforthilfe auf das eigene Konto zu stellen.


Das LKA gründet Ermittlungskommission - Betrugssystem vermutet


Antragsberechtigte und Hilfsbedürftige haben in diesen Tagen eines sicher nicht: Zeit. Wie COVID-19 die Wirtschaftslage der Zukunft beeinflussen wird, ist heute noch vollkommen unbekannt. Viele Unternehmer sind aber schon heute dringend auf die Zahlungen angewiesen, um Miete, Rechnungen oder Mitarbeiter zu bezahlen. Die Anträge wurden ob der Masse bislang nur oberflächlich kontrolliert. Nunmehr laufen die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter auf Hochtouren. Bei den Strafverfolgungsbehörden werden mit rasanter Geschwindigkeit neue Kommissionen und Abteilungen ins Leben gerufen.

Wer in das Visier der Ermittler gerät, sollte wahrscheinlich nicht mit Samthandschuhen rechnen. Welche Maßnahmen konkret durch LKA und Staatsanwaltschaft ergriffen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist aber, dass jede Einzelmaßnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss.

Corona hat den Rechtsstaat nicht abgeschafft. Dieser gewährt auch Beschuldigten im Strafverfahren nach wie vor gewisse Rechte. Das ist zwingend einzuhalten, und sollte idealerweise stets von einem Anwalt für Strafrecht kontrolliert werden. Die Zeit, die Ermittler nun aufbringen können, drängt. Der Auszahlungsstopp könnte andernfalls verheerende Konsequenzen für die Wirtschaft haben. Allerdings darf auch Zeitdruck niemals dazu führen, einschlägige Beschuldigtenrechte zu hintergehen.


Der Strafverteidiger steht Beschuldigten zur Seite


Es ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen nicht abzusehen, wann vermeintliche Ermittlungserfolge präsentiert werden. Insofern laufen die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter unter Hochdruck, das ist sicher. Zeit ist nun ein wesentlicher Faktor, für alle Beteiligten. Als Anwalt für Strafrecht und Pflichtverteidiger stehe ich Beschuldigten felsenfest zur Seite. Falls Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, biete ich Ihnen meine konsequente Hilfe an.

Als Anwalt für Strafrecht mit Sitz in Dinslaken (Kreis Wesel) agiere ich bundesweit. Ihre Rechte zu bewahren, und Chancen zu nutzen, ist der Anspruch an meine Tätigkeit.

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Corona-Hilfspakete mittels Fake-Seiten abgefangen zu haben, sollten Sie vorbereitet sein. Daher lautet die goldene Grundregel im Strafverfahren: Klappe halten und Anwalt kontaktieren! Der Tatvorwurf muss zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das ist oftmals nur möglich, weil Beschuldigte plötzlich das Bedürfnis verspüren, sich gegenüber Ermittlungsbeamten zu erklären. Davon ist unbedingt Abstand zu nehmen. Das Schweigerecht ist ein zentrales Recht jedes Beschuldigten im Strafverfahren. Nutzen Sie das unbedingt und standhaft! Und nein, der Strafverteidiger macht es nicht bloß schlimmer!

Lassen Sie sich bitte nicht von der Drucksituation einschüchtern. Vertrauen Sie bitte auch nicht auf Worthülsen, insbesondere nicht auf den Klassiker: "Wenn Sie jetzt gestehen, kann das doch nur Ihr Vorteil sein."

Urteile werden nicht in Vernehmungsräumen, sondern im Gerichtssaal gesprochen. Welche Strategie im Strafverfahren verfolgt wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Deshalb sollten Sie unhaltbaren Versprechungen, die höchstens vorteilhaft für Ermittlungspersonen sind, keinen Glauben schenken. Werden Sie stattdessen aktiv, indem Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Bei ihm können Sie sich die Last von der Seele reden. Ihnen obliegt es zu schweigen, der Strafverteidiger untersteht der Schweigepflicht. Nehmen Sie sich einfach ein Beispiel daran.

Es ist wohl zu erwarten, dass im Falle einer Verurteilung konsequente Strafen drohen. Hier sollte vor allem auch
Subventionsbetrug nach § 264 Abs.2 StGB bekannt sein. Der Strafrahmen sieht in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Und nun lesen Sie bitte § 264 Abs.2 S.2 Nr.1 StGB. Für Beschuldigte wird es tatsächlich Zeit, sich schnellstmöglich um die Hilfe eines Strafverteidigers zu bemühen. Besteht der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, hat der Beschuldigte ein Mitspracherecht. Das sollte er auch unbedingt in seinem Interesse nutzen.

Bleiben Sie bitte gesund! Im Strafrecht biete ich Ihnen bundesweit meine akribische Unterstützung an, damit wir gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen.


#Corona #COVID-19 #SARS-CoV-2 #StayHome #WirBleibenZuHause

weiterführende Links
Formulare in Coronazeiten