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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt? Das sind Ihre Rechte!

Der Anwalt für Verkehrsrecht steht an Ihrer Seite

Verkehrsunfall, Anwalt für Verkehrsrecht
publiziert am: 22.09.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt, und sind auf der Suche nach qualifizierter Hilfe? Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Zahlen der registrierten Verkehrsunfälle in Deutschland. Die Polizei hat im ersten Halbjahr des Jahres 2020 etwa 1,1 Millionen Verkehrsunfälle aufgenommen. Dass es sich hierbei um eine unvorstellbar hohe Anzahl von Einzelschicksalen handelt, die zudem sehr eindrucksvoll die vom Straßenverkehr ausgehenden Gefahren beschreibt, ist deutlich. Gleichwohl wurden damit 18,3 % weniger Unfälle polizeilich registriert als im ersten Halbjahr des Vorjahres.

Es ist absolut verständlich, dass die Nerven nach einem Verkehrsunfall bei allen Beteiligten stark strapaziert sein können. Insbesondere größere Sach- oder sogar Personenschäden müssen erst einmal verarbeitet werden dürfen. Leider bleibt Betroffenen in der Regel wenig Zeit, um sich persönlich mit der Situation, die im Einzelfall sehr tragisch sein kann, auseinanderzusetzen. Verletzungen müssen ärztlich behandelt, Schäden begutachtet, Versicherungen informiert und der Nutzungsausfall kompensiert werden. Das erfordert viel Organisation in vergleichsweiser kurzer Zeit. Und dabei handelt es sich lediglich um die unmittelbaren Unfallfolgen. Wie ist zu verfahren, wenn Folgeschäden leider unausweichlich sind? Ein Unfall kann innerhalb weniger Augenblicke das ganze Leben verändern. Das ist genug Anstrengung für Betroffene.

Insbesondere bei schweren Personenschäden oder Unfällen mit Todesfolge ist an die Unfallregulierung eigentlich gar nicht zu denken. Unerfahrene Unfallbeteiligte fühlen sich verständlicherweise schnell mit der Gesamtsituation überfordert. Sie liegt wie eine tonnenschwere Last auf den Schultern. Irgendwie scheint es weder Anfang noch Ende zu geben.


Der Retter in der Not? Die gegnerische Haftpflichtversicherung


Vor allem bei eindeutigem Unfallhergang werden Unfallopfer häufig zeitnah von der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit Sofortmaßnahmen konfrontiert. Die Versicherung des Unfallgegners hat den Sachverhalt in überraschender Eile brav analysiert und bereits ein komplettes Schadensregulierungsprogramm auf die Beine gestellt. Fürsorge kann scheinbar nicht professioneller gelebt werden, immerhin sind seit dem Geschehen erst wenige Tage vergangen.

Dass der Versicherer noch gar keine Kenntnis von allen Schadenspositionen haben kann, darf sicherlich als kleiner Schönheitsmakel aufgefasst werden, oder etwa nicht? Da wird schnelle Hilfe zugesagt, und das ist sicherlich genau das, was Sie in Ihrer jetzigen Situation dringend benötigen. Was spricht folglich dagegen, das vorliegende Angebot der Versicherung anzunehmen, während vielleicht im Arztzimmer noch unfallbedingte Diagnosen gestellt werden? Wozu überhaupt noch den Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren?

Die Antwort auf diese und weitere Fragen ist: Ihr Recht streitet dagegen bzw. dafür! Versicherungsgesellschaften sind nicht die erhofften Retter in einer schwierigen Situation! In den meisten Fällen verfolgen sie ganz eigene Zwecke, die nicht unbedingt vorteilhaft für den anspruchsberechtigten Betroffenen sind. Ihre Intention besteht primär darin, den eigenen Schaden möglichst gering zu halten.


Verzichten Sie niemals auf einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht!


Von Seiten der Versicherung wird häufig der (leider manchmal auch fruchtende) Versuch unternommen, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zu verhindern. Davon rate ich Ihnen in Ihrem eigenen Interesse ganz dringend ab. Stattdessen ist in der Regel Skepsis begründet. Falls Sie unsicher sind, ob ich als Anwalt für Verkehrsrecht in Wahrheit nicht daran interessiert bin, an Ihrem Schicksal mitzuverdienen, darf ich Sie beruhigen:

Ich bin ausschließlich daran interessiert, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche letztendlich auch erfolgreich durchsetzen werden.

Warum rate ich Ihnen das mit aller Dringlichkeit? Versicherer neigen in der Praxis dazu, bei Sachschaden ein Standardprogramm abzuspielen. Offensichtliche Schadenspositionen, wie zum Beispiel die Reparatur am Kfz, werden mit etwas Glück noch vollständig übernommen. Aber wie sieht es mit Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Ersatz der anfallenden Sachverständigenkosten aus? Wer übernimmt eigentlich die Kosten der Standgebühr und ersetzt zu viel gezahlte Kfz-Steuer? Was ist, wenn Sie den Schaden eigentlich fiktiv abrechnen möchten? Das sind lediglich Beispiele, die Ihnen verdeutlichen sollen, dass Ihnen unterm Strich viel Geld entgehen könnte. Die Versicherung wird Sie auf Ihre Rechte nicht aufmerksam machen.

Besonders bei Personenschäden versuchen die fachkundigen Versicherungsmitarbeiter/innen (w,m,d) nicht selten ein an sich angemessenes Schmerzensgeld zu minimieren. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen. Je geringer ein Schaden abgewickelt werden kann, desto besser die Bilanz. Dem trete ich als Verkehrsrechtler entschieden entgegen. Ich prüfe jede unfallbedingte Verletzung mithilfe der einschlägigen Rechtsprechung. Für mich zählt das Einzelschicksal, kein Standardprogramm.

Schmerzensgeld wie wir sie beispielsweise aus Amerika kennen, sind nach deutschem Recht zwar utopisch. Der Unterschied kann im Einzelfall aber einige Hundert oder sogar Tausend Euro ausmachen. Eine Prüfung kann sich daher finanziell lohnen. Es kommt allerdings auf eine saubere Argumentation an, um die schöne Bilanz der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners auf Ihre Kosten zu verhindern.

Sie stehen nach einem Verkehrsunfall nicht alleine da! Ich nehme Ihnen die rechtliche Last ab, um Ihre berechtigten Ansprüche mit aller Entschlossenheit durchzusetzen. Sie sollen die Zeit in Verarbeitung und Genesung investieren können.


Höherer Anspruch = Unverhältnismäßige Rechtsanwaltsgebühren?


Viele Unfallopfer schrecken vor der Beauftragung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes leider zurück. Als einen wesentlichen Hauptgrund geben sie die befürchteten Rechtsanwaltsgebühren an. Die allgemeine Frage ist nachvollziehbar. Was bringt mehr Schmerzensgeld und / oder eine höhere Schadensersatzleistung, wenn am Ende die horrende Anwaltsrechnung und somit noch ein Verlustgeschäft droht? Die Antwort ist meiner Ansicht nach sehr zufriedenstellend:

Mehr Schmerzensgeld und / oder eine höhere Schadensersatzleistung!


Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der Schadensersatzpflichtige grundsätzlich den Zustand wiederherstellen, der ohne das Unfallgeschehen bestehen würde (Naturalrestitution). Bei körperlichen sowie psychischen (Folge-)schäden oder bei unfallbedingtem Verlust eines geliebten Menschen ist das leider nicht möglich. Der Verursacher muss stattdessen Geldersatz in angemessener Höhe leisten.

Stellen Sie sich gedanklich die Frage, ob Sie mich mit Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit auch beauftragt hätten, wenn das Unfallgeschehen nicht stattgefunden hätte? Meine anfallenden Kosten sind im Sinne der Naturalrestitution grundsätzlich erstattungsfähiger Schaden, unabhängig davon, ob Sie einen Personen- oder nur Sachschaden zu beklagen haben. Voraussetzung ist, dass Sie an dem Unfall keine Mitschuld trifft. Dann müssen nicht Sie, sondern der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung meine Kosten übernehmen. In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese sollte für Verkehrsrecht zur absoluten Grundausstattung gehören.

In der Regel arbeiten bei den Haftpflichtversicherern juristisch ausgebildete Mitarbeiter/innen (w, m, d), ganze Rechtsabteilungen werden installiert. Diese verfügen häufig über mehr Detailwissen als der Laie. Sie arbeiten tagtäglich mit den Vorschriften des Verkehrsrechts. Damit dieses Ungleichgewicht aufgefangen wird, müssen Unfallopfer die Chance haben, die Anwältin bzw. den Anwalt für Verkehrsrecht (w, m, d) ihres Vertrauens aufzusuchen. Dadurch wird Waffengleichheit garantiert!

Mit deutlichen Worten hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13, dazu ausgeführt:

"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung... lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."


Bundesweit setze ich mich akribisch für die Rechte von Unfallopfern ein. Die Bilanzen der großen Versicherungsgesellschaften interessieren mich nicht. Meine Arbeit besteht vielmehr darin, mich für das Recht und die Gerechtigkeit kämpferisch einzusetzen. Bei einem schuldlosen Verkehrsunfall stelle ich meine Gebühren abschließend der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Rechnung.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall in Dinslaken, in einen Verkehrsunfall in Duisburg, in einen Verkehrsunfall in Oberhausen oder in einen Verkehrsunfall an einem anderen Ort der Bundesrepublik verwickelt gewesen sind, stehe ich Ihnen engagiert und interessenwahrend zur Seite. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Ansprüche, für Ihr Recht! Bleiben Sie bitte gesund!

weiterführende Links
Formulare des Anwalts