KONTAKT

Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Wallstraße 18
D-46535 Dinslaken


info@rakanzlei-kohlhaas.de

+49 (0)2064 - 7755233

+49 (0)2064 - 7755235


POSTANSCHRIFT

Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Postfach 10 01 09
46521 Dinslaken


Diese Webseite verwendet keine Cookies!

Wir geben jedoch zu bedenken, dass vorherige und nachfolgende Webseiten Cookies speichern können und Ihre Daten zu eigenen Zwecken nutzen.

Kanzlei Logo
Christian Kohlhaas
Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Ruhrgebiet

Geblitzt? Rote Ampel überfahren? Alkohol am Steuer?

Verkehrsordnungswidrigkeit - Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

Geblitzt? Rote Ampel überfahren? Alkohol am Steuer? Als Anwalt mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zuverlässig und lösungsorientiert zur Seite!

Die meisten registrierten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das sind zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • Rotlichtverstöße,
  • Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss,
  • Verstöße gegen Vorfahrtsregelungen,
  • Nichteinhaltung vom Mindestabstand oder
  • Überholen in Überholverbotszonen.

Bestraft werden Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld. Straftaten werden demgegenüber mit Freiheits- oder Geldstrafe verfolgt. Eine weitere Sanktionsmöglichkeit ist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht die Verhängung eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten. Außerdem können Bußgelder ab einer konkreten Höhe dazu führen, dass der Verstoß zugleich im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen wird. Das Kraftfahrtbundesamt, das seinen Sitz in Flensburg hat, speichert solche Verkehrsordnungswidrigkeiten und verwaltet zudem die wegen einer Verfehlung verhängten Punkte.

Ampeln im Strassenverkehr

Ernst Ferstl

Ein Zitat von Ernst Ferstl besagt: „Es ist wirklich unglaublich, wie schnell sich heutzutage die Menschen nahekommen. Zumindest, wenn sie mit ihren Autos unterwegs sind.“

Kraftfahrtbundesamt in Flensburg: Punkte sammeln ohne Bonuskarte

Ein einzelner Punkt mag Sie noch nicht aus der Ruhe bringen. Allerdings droht ab acht Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Unterschied zum Fahrverbot besteht darin, dass Sie den Führerschein nicht automatisch nach Ablauf einer Frist zurückbekommen. Sie müssen zunächst einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde wird in aller Regel die Einstellung vertreten, dass Sie auch weiterhin zum Führen eines Kfz ungeeignet sein könnten. Betroffene werden in diesem Fall an einer MPU wahrscheinlich nicht vorbeikommen, wobei die zusätzlichen Kosten am wenigsten belasten.

Ich berate Sie umfassend und konsequent, sobald Ihnen die Eintragung im Verkehrszentralregister droht. Der Weg zum Anwalt ist auf jeden Fall anzuraten, sobald Punkte verteilt werden sollen! Der achte Punkt mag seine Richtigkeit haben. Aber was war eigentlich mit den Punkten drei und fünf?


Akteneinsicht: Das Recht der Anwälte

Als Rechtsanwalt habe ich gegenüber der Verwaltungsbehörde ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie dadurch überhaupt erst Kenntnis von allen Umständen erlangen. Das Vorgehen ist deswegen unerlässlich, weil eine seriöse Verteidigungsstrategie nur darauf abgestimmt werden kann. Angaben zur Sache können auch im Nachhinein gemacht werden. Es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an.

Laien rate ich daher dringend davon ab, Erkenntnisse aus Internetrecherchen unreflektiert zu übernehmen. Gerne prüfe ich Ihr Anliegen bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht exklusiv. Jeder Fall ist anders und kann nicht durch pauschale Empfehlungen oder Lösungen vernünftig aufgearbeitet werden!

Lassen Sie sich auch nicht von unseriösen Versprechen blenden. Der Preis dafür ist mitunter sehr hoch, ohne dass Sie in der Sache irgendetwas gewinnen. Wenn Sie Geld zu verschenken haben, erhöhe ich auch gerne meinen Stundensatz.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese die Anwaltskosten für Ihre umfassende Verteidigung in den meisten Fällen übernehmen. Im Einzelfall gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Sie sollten diese Chance unbedingt nutzen!

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch (Reden ist Silber, Schweigen ist Gold)

Zuständig für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ist in der Regel die Verwaltungsbehörde. Es handelt sich häufig um Bußgeldstellen, die im Auftrag von Landkreisen, Gemeinden oder einzelnen Städten tätig werden. Ausnahmsweise kann auch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft damit beauftragt werden. Das ist in der Praxis jedoch die Ausnahme.

Bevor allerdings der Bußgeldbescheid zugestellt wird, erhalten Betroffene zunächst einen sogenannten Anhörungsbogen. Die zuständige Behörde ist dazu verpflichtet, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen. Nichtsdestotrotz handelt es sich formal um die Einleitung des Bußgeldverfahrens. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einige Besonderheiten beachten. Idealerweise suchen Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt für Verkehrsrecht auf. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für die nachfolgenden Verfahrensschritte gestellt.

Betroffene neigen häufig dazu, im Anhörungsbogen konkrete Angaben zum vorgeworfenen Sachverhalt zu machen. Vor allem unerfahrene Adressaten kennen ihre Rechte oftmals nicht hinreichend. Durch Äußerungen zum Tatvorwurf können sinnvolle Verteidigungsmöglichkeiten allerdings nachteilig beeinflusst werden.

Ohne Akteneinsicht, die ich in Ihrem Namen für Sie beantragen kann, sollten Sie zum Sachverhalt keinerlei Angaben machen. Das darf auch nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Falls Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, sind Sie nicht dazu verpflichtet, aktiv an der Aufklärung mitzuwirken. Übernehmen Sie keinesfalls die Arbeit der zuständigen Behörde!

Verpflichtend sind im Anhörungsbogen lediglich die Angaben zur eigenen Person. Sie müssen daher Ihren richtigen und vollständigen Namen, Ihre aktuelle Wohnanschrift sowie das Geburtsdatum und den -ort angeben. Sollten diese Daten bereits von der Behörde eingetragen worden sein, müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde lediglich tätig werden, wenn Sie fehlerhafte personenbezogene Daten feststellen. Der Anhörungsbogen (ohne Angaben zum Sachverhalt!) ist der Behörde dann innerhalb der vorgegebenen Frist zurückzusenden. In der Regel beträgt die Frist zwei Wochen.

No-Go: Verhalten bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

Die folgenden Grundregeln dienen als Leitfaden und sollten unbedingt eingehalten werden. Sie riskieren nicht nur, gute Chancen vorzeitig zu verspielen. Bestimmte Verhaltensweisen können Ihr Problem deutlich verschärfen.

  • Nehmen Sie unter keinen Umständen telefonischen Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter auf, nachdem Sie den Anhörungsbogen erhalten haben. Es gibt an dieser Stelle keinerlei Diskussionsgrundlage zwischen Ihnen und dem Sachbearbeiter. Stattdessen verlaufen die Gespräche regelmäßig anders als erhofft. Vermehrt reden sich Betroffene entweder in Rage oder um Kopf und Kragen. Ihr Sachbearbeiter wird sich hingegen einige Gesprächsnotizen machen. Im schlimmsten Fall können sich diese zu Ihrem Nachteil auswirken. Stattdessen besprechen Sie den Sachverhalt ausschließlich mit Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

  • Vermeiden Sie es, den Tatvorwurf mit (plausiblen) Ausreden zu rechtfertigen. Jede Rechtfertigung bedingt, dass Sie den Verkehrsverstoß einräumen.

  • Keinesfalls sollten Sie den Vorwurf von sich weisen, indem Sie wahrheitswidrig einen anderen Fahrer benennen. Dabei handelt es sich um eine Straftat im Sinne des § 164 Abs.2 StGB (Falsche Verdächtigung). Das Strafmaß liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die zuständigen Behörden nutzen eine Vielzahl von Erkenntnisquellen, um derartige strafbare Strategien aufzudecken.

Fachkundige Hilfe im Einzelfall: Der Weg führt zum Verkehrsanwalt

Ich biete Ihnen meine Hilfe bei einem gegen Sie geführten Verfahren an. Zu beachten ist, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten eine vergleichsweise kurze Verjährungsfrist greift. Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, liegt diese bei drei Monaten. Nach seinem Erlass wird sie auf sechs Monate angehoben. Es kann sich daher lohnen, die Verjährungsfragen von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall an!

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht begleitet Betroffene aktiv durch das Verfahren. Zur Ehrlichkeit gehört natürlich auch, dass der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht bei jedem Bußgeldbescheid im Sinne des Betroffenen erfolgreich arbeiten kann. Bußgeldbescheide lösen sich manchmal auch unter Mitwirkung eines Anwalts nicht einfach in Luft auf. Allerdings sollte jeder Bescheid geprüft werden, um die Erfolgsaussichten im Einzelfall einschätzen zu können. Und auch bei rechtmäßigem Bußgeldbescheid muss in der Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen worden sein. Das ist beispielsweise von herausragender Bedeutung, wenn ein Fahrverbot droht.

Drohen Punkte | Fahrverbot | Entzug der Fahrerlaubnis sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden. Vereinbaren Sie - im Notfall auch kurzfristig - einen Termin mit mir, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen planen können. Ich kämpfe aktiv auf Ihrer Seite!

Der Verkehr auf deutschen Strassen. Entspannt ist etwas anderes.

Parken im Halteverbot
Handys im Strassenverkehr
Radfahrer im Strassenverkehr