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Christian Kohlhaas
Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Ruhrgebiet

Unfälle und die vielen aufkommenden Fragen

Verkehrsunfallrecht: Was ist nun zu tun und zu beachten?

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Menschen, die entweder in einen Unfall verwickelt wurden, oder selbst eine Kollision verursacht haben. Das Verkehrsrecht reguliert den öffentlichen Verkehrsraum, um diesen sicher und funktionstüchtig zu gestalten.

Die Realität zeigt dagegen, welche Gefahren im Straßenverkehr lauern. Im Jahr 2016 wurden deutschlandweit mehr als 2,5 Millionen Unfälle polizeilich registriert, wobei 3.206 Verkehrstote zu beklagen waren. Pro Tag ereigneten sich im vergangenen Jahr folglich 6.849 Straßenverkehrsunfälle, knapp fünf im Minutentakt. Es handelt sich dabei lediglich um die polizeilich registrierten Fälle. Die Zahlen belegen hingegen, welche enorme Bedeutung das Verkehrsunfallrecht in der Praxis hat.

Konfuzius

Robert Lembke

Ein Zitat von Robert Lembke besagt: „Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.“

Der Unfallhergang: Kerngeschehen der rechtlichen Prüfung

Bei der Bearbeitung unfallrechtlicher Mandate ist zunächst der Hergang des Unfalls detailliert zu prüfen. Von der Unfallursache ausgehend sind die Fragen nach dem Verursacher und der Haftung zu prüfen. Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Unachtsamkeit / Ablenkung
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abkommen von der Fahrbahn
  • Überholmanöver
  • Abstand / Auffahren
  • Missachtung der Vorfahrtsregelungen
  • Schleudern
  • Bankett
  • Alkohol- und / oder Drogenkonsum des Fahrers

Eine abschließende Aufzählung ist aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr kaum möglich. Bei der Aufarbeitung eines Verkehrsunfalls kommt es daher immer auf den konkreten Einzelfall an.

Als Anwalt analysiere ich zunächst gemeinsam mit Ihnen das tatsächliche Geschehen, was insbesondere für die Einschätzung der Erfolgsaussichten in der Sache maßgeblich ist. Anschließend prüfe ich den Sachverhalt aus rechtlicher Sicht, korrespondiere mit der gegnerischen Versicherung, mache Ihre Ansprüche geltend und setze mich für eine zeitnahe Regulierung des Schadens ein.


Verhalten nach einem Verkehrsunfall - Tipps vom Anwalt

Unabhängig davon, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind oder diesen -vermeintlich- alleine verursacht haben, sollten Sie ein paar Regeln beherzigen. Das gilt für Unfälle im In- und Ausland gleichermaßen.

  • Sichern Sie die Unfallstelle hinreichend ab. Insofern notwendig sind Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten. Bei Verletzungen ist in der Regel der Rettungsdienst zu verständigen. Anschließend kontaktieren Sie die Polizei. Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner überzeugen, dass der Schaden auch ohne staatliche Hilfe reguliert werden kann. Beziehen Sie die Menschen in Ihrer Umgebung ein. Idealerweise werden den Anwesenden Aufgaben zugeteilt. Gemeinschaftliches Handeln kann sogar Menschenleben retten.

    • Rufnummer Rettungsdienst (Deutschland): 112
    • Rufnummer Polizei (Deutschland): 110

  • Bei geringen Sachschäden (Bagatellschäden) besteht eine Ausnahme. In diesen Fällen müssen Sie die Polizei nicht informieren. Sie lassen sich aber unbedingt die persönlichen Daten des Unfallgegners nennen. Sie haben von Gesetzes wegen ein Recht darauf, diese Daten vom Unfallgegner zu erfahren. Lassen Sie sich bitte entsprechende Dokumente (Personalausweis, Versicherungsbrief etc.) vorlegen. Das sind

    • Vor- und Nachname sowie Anschrift
    • Amtliches Nummernschild des Unfallgegners und
    • die Versicherungsnummer sowie die zuständige Versicherungsgesellschaft.

  • Die Grenze eines Bagatellschadens liegt derzeit bei 700 bis 750 EUR. Von Ihnen kann aber nicht verlangt werden, dass Sie den Schaden bereits an der Unfallstelle wie ein Experte beziffern können. Im Zweifel verständigen Sie die Polizei.

  • Bei hohem Sachschaden und | oder Personenschaden rufen Sie bitte immer die Polizei. Dasselbe gilt für Fälle, bei denen eine Straftat vorliegen könnte. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie den Verdacht haben, dass der Unfallgegner alkoholisiert gefahren ist. Weitere Straftaten können Fahrerflucht oder eine sonstige Gefährdung des Straßenverkehrs sein. Des Weiteren ist die Hinzuziehung der Polizei unerlässlich, wenn das Unfallgeschehen bereits an der Unfallstelle zu Meinungsverschiedenheit führt. Sobald die Beamten an der Unfallstelle eintreffen, schildern Sie das Geschehen sachlich. Vermeiden Sie Ausführungen zu Rechtslage, insbesondere zur Schuldfrage. Die Detailfragen werden später geklärt.

Beachten Sie: Bei der Schadensregulierung verlangen die meisten Versicherungen den Unfallbericht. Dieser wird von der Polizei erstellt. Haben Sie sich vom Unfallgegner dazu überreden lassen, dass die Beamtinnen und Beamten doch etwas Besseres zu tun haben, als diese Lappalie aufzunehmen, müssen Sie unter Umständen mit einer Kürzung - Ihrer eigentlich in voller Höhe bestehenden Ansprüche - rechnen (Ausnahmen sind in der Regel Bagatellschäden).

Die Schadensregulierung beginnt am Unfallort - Sichern Sie Beweise!

Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zu Streit. Insbesondere Versicherer versuchen immer wieder ihrer Regulierungspflicht zu entgehen. Das gilt nicht nur bei großen Sachschäden jenseits der Bagatellgrenze.

Plötzlich wird dem Geschädigten zB eine Mit- oder sogar Alleinschuld an dem Unfall angelastet. Wer sich in dieser Situation ausschließlich auf den netten Unfallgegner berufen kann, muss wahrscheinlich schwere Nachteile befürchten.

Lassen Sie sich daher nicht nur die Daten des Unfallgegners geben, sondern

  • fertigen Sie Bildaufnahmen von der Unfallstelle sowie den beteiligten Fahrzeugen. Verändern Sie dabei stets die Perspektive. Detailaufnahmen sind ebenso wichtig wie Fotos mit Abstand. Kurzum: Machen Sie lieber ein Dutzend Bilder zu viel als eines zu wenig.

  • Erstellen Sie eine Unfallskizze mit den wesentlichen Informationen. Dazu zählen vor allem Straßennamen, Fahrspuren, Datum und Uhrzeit. Stellen Sie sich immer vor, dass ein ortsfremder Dritter das Unfallgeschehen anhand der Skizze trotzdem rekonstruieren könnte.

  • Überprüfen Sie, ob auf der Straße Bremsspuren oder ausgetretene Flüssigkeiten feststellbar sind.

  • Sofern Zeugen zugegen sind, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, lassen Sie sich von ihnen ebenfalls Namen und Anschrift geben.

Der Parkrempler: Ein verkehrsrechtlicher Klassiker im Strafrecht

Falls Sie mit einem parkenden Fahrzeug kollidiert sind, wobei der Geschädigte nicht ortsanwesend ist, dürfen Sie die Unfallstelle nicht bedenkenlos verlassen. Das könnte den Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) gemäß § 142 StGB begründen. Warten Sie daher mindestens 30 Minuten vor Ort. Die Wartezeit ist insbesondere von der Örtlichkeit sowie der Uhrzeit abhängig. Sie müssen nicht befürchten, die Nacht auf einem dunklen Parkplatz verbringen zu müssen.

Konnten Sie den Geschädigten innerhalb einer angemessenen und zumutbaren Wartezeit noch immer nicht ausfindig machen, melden Sie das Geschehen immer bei der nächsten Polizeidienststelle.

Beachten Sie: Dem Geschädigten einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kann zu rechtlichen Problemen führen. Im Zweifel reicht das nicht aus. Da der Zettel durch Regen unleserlich oder durch einen Windstoß verweht werden könnte, droht auch bei einem derartigen Vorgehen die Anklage wegen Fahrerflucht. Führerscheinentzug und Verlust des Versicherungsschutzes können weitere Folgen sein. Haben Sie es eilig, beispielsweise weil Sie einen wichtigen Termin einhalten müssen, informieren Sie die Polizei vor Ihrer Weiterfahrt per Handy.

Wer kommt jetzt für den Schaden auf - Die Haftungsfrage

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Haftungsfrage. Es ist zu klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Im Gegensatz zur strafrechtlichen Schuldfrage wird bei der Haftung im Verkehrsrecht der Verursachungsbeitrag jedes Unfallbeteiligten gesondert geprüft.

Auf Grundlage des jeweiligen Beitrags wird eine Haftungsquote bestimmt. Sie besagt, wer für den Schaden in welcher konkreten Höhe aufkommen muss. Berücksichtigt wird bei der Haftungsquote zunächst auch die allgemeine Betriebsgefahr eines Kfz.

Maßstab ist der Idealfahrer im Sinne des § 17 Abs.3 StVG. Nach der Vorschrift muss der Fahrer den Schaden des anderen nicht ersetzen, wenn es sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt hat. Der Idealfahrer ist ein besonders vorausschauender Fahrer, der Gefahren im Voraus erkennt und auch erhebliche Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zeitnah vorhersehen kann.

Als Anwalt für Verkehrsrecht besteht meine Aufgabe unter anderem darin, eine gerechte und genaue Haftungsquote zwischen Ihnen und dem Unfallgegner zu entwickeln. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, da sich jeder Verkehrsunfall anders darstellt, auch wenn auf den ersten Blick ein typisches Geschehen im Straßenverkehr vorliegt. Ich rate Ihnen daher dringend, unmittelbar nach einem Unfall juristischen Rat einzuholen.

Wurden Sie von der gegnerischen Versicherung bereits kontaktiert, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist akribisch zu prüfen, ob die gegnerische Versicherung möglicherweise zu ihrem eigenen Vorteil vorträgt. Bedenken Sie, dass Versicherungsunternehmen zumeist große Rechtsabteilungen unterhalten, die mit Fremdwörtern geradezu vor dem Laien jonglieren. Was sich gut anhört, muss aber nicht auch gut sein!

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht rekonstruiere ich mit Ihnen das Geschehen (sogenannte Plausibilitätsprüfung). Oftmals zeigt sich, dass eine Korrektur der Haftungsquote gegenüber der Versicherung anzuzeigen ist. Kommt sie dem Korrekturgesuch hingegen nicht nach, ist gegen sie und den Unfallgegner Klage zu erheben.

Einige Versicherungsunternehmen versuchen sogar kleine Geldbeträge durch die Bildung einer günstigeren Haftungsquote einzusparen. Geld sollte aber keineswegs verschenkt werden, zumal es sich dabei nicht um Einzelfälle in der Praxis handelt. Ich empfehle auch in diesem Fall eine juristische Auseinandersetzung.

Bestehen Sie auf Ihren Anspruch, der Versicherungsmarkt wird nicht hungern müssen!

Typische Probleme mit der Versicherung nach einem Unfall

In der Praxis sind nach einem Verkehrsunfall regelmäßig zwei Alternativen rechtlich problematisch.

  • Die Versicherung des Unfallgegners wird jede Schadensregulierung von vornherein ablehnen, falls sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Unfall überwiegend von Ihnen verursacht worden ist. In diesem Zusammenhang wird sie versuchen, ihre Einschätzung mit schweren Verkehrsverstößen zu belegen, die sie Ihnen vorwirft. In manchen Fällen ist es aber auch so, dass dem ahnungslosen Verkehrsteilnehmer plötzlich von Seiten der Versicherung ein betrügerisches Handeln vorgeworfen wird, das Unfallgeschehen mithin von ihm inszeniert worden ist. Eine Schadensregulierung wird sie dann ebenfalls nicht veranlassen. Anwaltlicher Rat sollte in diesen Fällen schon deswegen eingeholt werden, da Versicherungsgesellschaften ihrerseits auch immer eine Rechtsabteilung beschäftigen, die den Laien mit juristischem Fachwissen teilweise schlichtweg überfordern.

  • Bei der zweiten Variante widersprechen sich die Ausführungen der Unfallbeteiligten derart, dass die Versicherung im Regelfall der für sie günstigsten Alternative folgen wird. Fakt ist natürlich auch, dass der Sachbearbeiter regelmäßig während des Geschehens nicht anwesend gewesen ist. Er muss sich auf die Schilderungen verlassen. In diesen Fällen sollte der mögliche Anspruch über einen Anwalt geltend gemacht werden. In der Regel werden solche Verfahren von einem Gericht entschieden, wobei die Einholung eines Sachverständigengutachtens regelmäßig angeordnet wird. Die sich widersprechenden Aussagen sollen rechtssicher aufgearbeitet werden, damit eine zuverlässige Entscheidung überhaupt möglich ist.

Gerne berate und vertrete ich Sie auch bei diesen oder ähnlichen rechtlichen Problemen, ebenso wie bei Fragen rund um die entstandenen Schadenspositionen. Pauschalangebote von Versicherungen sollten immer vorab akribisch geprüft werden. Sie verfolgen häufig den Zweck, die Kosten für die Schadensregulierung zu minimieren.

Ausdrücklich möchte ich Sie noch einmal auf die Besonderheit der anfallenden Kosten im Verkehrsrecht hinweisen.

Der Verkehr auf deutschen Strassen. Entspannt ist etwas anderes.

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