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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Der Strafbefehl im Zeitalter von Corona

Handeln Sie bitte auch in Krisenzeiten rechtzeitig

Corona Hinweis
publiziert am: 23.03.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

COVID-19 betrifft auch die Justiz, die zum Großteil ebenfalls Strategien entwickelt, um effektiv gegen die weitere Ausbreitung von Corona zu kämpfen. Vereinzelt ist im Kollegenkreis zu erfahren, dass einige Gerichte, und damit insbesondere auch Vorsitzende, kein Problem damit haben, Strafverfahren fortzusetzen. In eiligen Sachen, zum Beispiel in Haftsachen, ist das zumindest teilweise noch nachvollziehbar. Der Beschuldigte muss natürlich auch in der Coronakrise das Recht haben, seine Haftanordnung rechtlich prüfen zu lassen. Wenig Verständnis habe ich allerdings dafür, dass manche Gerichte scheinbar unbeeindruckt Hauptsacheverfahren terminieren und durchziehen. Damit schaffen sie eine zusätzliche Gefahr für alle Beteiligten. Als Anwalt könnte ich meinen, dass sie eine Ansteckung "billigend in Kauf nehmen."

Die meisten Richter und Staatsanwälte möchten sich einer solchen Gefahr allerdings selbst nicht freiwillig aussetzen. Damit hat sich das Strafverfahren gegen den Beschuldigten einerseits jedoch nicht erledigt. Andererseits ist auch ausgeschlossen, dass während der Coronakrise keine neuen Straftaten begangen werden. Manche Delikte werden in ihrer Ausführung auch für Strafverteidiger Neuland sein, wie zum Beispiel der aufgebrochene Pkw, um das Toilettenpapier aus dem Innenraum zu entwenden oder die Körperverletzung als Folge des letzten Desinfektionsmittels im Drogeriemarkt.

Die Justiz klagt seit Jahren über erheblichen Personalmangel. Das wird in Zukunft nicht einfacher, zumal der demografische Wandel ebenfalls voll einschlagen wird. Daher können es sich Gerichte und Staatsanwaltschaften eigentlich nicht erlauben, laufende Verfahren auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Denn im Hintergrund sammelt sich eine ganz neue Welle von Strafverfahren, die ebenfalls bearbeitet werden möchten. Mit zunehmender Dauer der Coronakrise droht daher ein Justizkollaps, sofern keine Entlastung stattfindet.

Und das Strafrecht kennt eine effektive und wirksame Verfahrensart: Das Strafbefehlsverfahren!


Achtung Strafbefehl: Das Urteil in Ihren Händen


Es ist zu erwarten, dass die Justiz versuchen wird, laufende Verfahren möglichst schnell durch einen Strafbefehl zur Erledigung zu bringen. Das gilt jedenfalls für die überschaubaren Sachverhalte. Plötzlich lauert im Briefkasten somit eine Überraschung, nämlich der Strafbefehl im eigenen Strafverfahren. In Zeiten von Corona ist es umso wichtiger, dass der Empfänger weiß, was ein Strafbefehl ist. Zum Beispiel ist da etwas zu lesen von Tagessätzen und Tagessatzhöhe. Es soll eine Summe X als Geldstrafe gezahlt werden. Möglicherweise steht im Strafbefehl auch etwas von Haftstrafe bis zu einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung.

Auf den Strafbefehl wird kein weiteres Schreiben folgen, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Zustellung tätig wird. Der Strafbefehl ist praktisch das schriftliche Urteil, aus dem sich auch unmittelbar die Rechtsfolge, nämlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung, ergibt, sollte der Adressat gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegen. Das Gesetz regelt dies in § 410 StPO.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage dürfte zu erwarten sein, dass die Anzahl der Strafbefehlsverfahren zunehmen wird. Entscheidungen werden an den Schreibtischen der Staatsanwaltschaft sowie des Gerichts getroffen. Auf diese Weise lassen sich eine Vielzahl von Strafverfahren lautlos erledigen, zumal zu erwarten ist, dass zumindest einzelne Empfänger die Bedeutung eines Strafbefehls missverstehen und die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreichen lassen.

Achtung: Wiedereinsetzung des Verfahrens kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht! Setzen Sie daher bitte nicht darauf, sondern idealerweise auf die Hilfe eines Strafverteidigers.

Im Zeitalter von COVID-19 (SARS-COV-2) wird der Strafbefehl für die Justiz zunehmende Bedeutung erlangen. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stehe ich als Strafverteidiger loyal und akribisch an Ihrer Seite. Corona wird mich nicht dazu bringen, Menschen allein zu lassen, die ein rechtliches Problem haben. Und ein Strafbefehl ist ein sehr ernstes Problem, das schnellstmöglich mit einem Anwalt für Strafrecht besprochen werden sollte. Gerade beim Strafbefehl gibt es einige Besonderheiten zu beachten, sodass sich vorschnelle Handlungen verbieten sollten. Ohne dieses Wissen könnten auf den Strafbefehl schwere Nachteile folgen.

Bitte lassen Sie sich nicht zu viel Zeit, um den Strafbefehl bzw. das gesamte Strafverfahren von einem Strafverteidiger prüfen zu lassen. Mit Zustellung des Strafbefehls läuft die Uhr zunächst gegen Sie. Es ist verständlich, dass der Inhalt wahrscheinlich erst verarbeitet werden muss. Dabei kann allerdings ein Anwalt für Strafrecht hilfreich sein, da Sie sich nicht mit quälenden Fragen, sondern direkt mit ehrlichen Antworten auseinandersetzen dürfen.

Gerne stehe ich als Anwalt für Strafrecht entschlossen an Ihrer Seite, auch in Zeiten von Corona. Bleiben Sie bitte gesund!


#Corona #COVID-19 #SARS-CoV-2 #StayHome #WirBleibenZuHause

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Formulare in Coronazeiten