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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Die MPU in der strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Praxis

Bereiten Sie sich gezielt auf Ihr Verfahren vor!

Corona Hinweis
publiziert am: 31.03.2021
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Die als "Idiotentest" bekannte Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) hat mit ihrem Synonym gar nichts gemeinsam. Wer die Untersuchung erfolgreich absolvieren möchte, kommt an einer schonungslosen und ehrlichen Aufarbeitung des individuellen Sachverhalts nicht vorbei. Aufzuarbeiten ist der Grund, der letztendlich dazu geführt hat, dass die Fahrerlaubnis entzogen und die Wiedererteilung an eine MPU geknüpft wird. Mit Intelligenz hat das Verfahren wenig zu tun. Der Begriff "Idiotentest" ist daher deplatziert und irreführend.

Nach wie vor sind die Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss die Hauptgründe, dass Betroffene nach Ablauf einer vom Gericht verhängten Sperrfrist zunächst noch ein positives MPU Gutachten einreichen sollen, wenn sie ihren Führerschein tatsächlich wieder in Händen halten möchten. Selbstverständlich sind Betroffene nicht dazu verpflichtet, an einer MPU teilzunehmen. Allerdings wird Ihrem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis eben solange nicht entsprochen, bis sie ihre Fahreignungszweifel ausgeräumt haben. Und dieser Weg führt häufig in die MPU.


Die Sperrfrist im Straßenverkehrsrecht: Ermessensentscheidung der Gerichte

Zwischen dem Ereignis, das letztlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat, sowie der Wiedererteilung, liegt regelmäßig eine Sperrzeit, die vom Gericht verhängt wird. Innerhalb der Sperrzeit darf die zuständige Behörde dem Betroffenen den Führerschein nicht mehr aushändigen. Wie lange die jeweilige Sperrfrist dauert, ist einzelfallabhängig. Der Anwalt für Strafrecht bzw. der Anwalt für Verkehrsrecht wird sich dafür einsetzen, dass die Sperrfrist, so sie denn nicht vermeiden werden kann, möglichst gering ausfällt. Hierzu ist allerdings die Mitarbeit der/des Betroffenen (w, m, d) unumgänglich.

Die "Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis" ist in § 69a StGB geregelt. Hier heißt es in Absatz 1 der Vorschrift:

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Vorschrift ist zu entnehmen, dass die Gerichte auf einen weiten Ermessensspielraum zurückgreifen können. Gleichwohl muss die Entscheidung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Regional haben sich gewisse "Gewohnheitssätze" eingespielt, die allerdings auch nicht in Stein gemeißelt sind. Die Entscheidung kann die/der Betroffene noch selbst positiv beeinflussen. Jedenfalls kann und sollte dafür mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gekämpft werden. Es ist daher in jedem Fall anzuraten, einen Anwalt für Verkehrsrecht bzw. einen Anwalt für Strafrecht frühzeitig aufzusuchen.


Der Anwalt für Verkehrsrecht (Anwalt für Strafrecht) hilft auch bei einer MPU

In Führerscheinangelegenheiten sollte immer ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht bzw. Anwalt für Strafrecht beauftragt werden. Existiert eine Rechtsschutzversicherung, sollte vorab geprüft werden, ob die anfallenden Kosten im Rahmen des Verfahrens zumindest teilweise von dieser getragen werden. Ob die gesamten Kosten getragen werden, ist sicherlich immer eine Frage des Einzelfalls.

Idealerweise wird der Strafverteidiger oder Verkehrsrechtler aber bereits unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat / dem Ereignis aufgesucht. Es ist verständlich, dass Betroffene zunächst Hilfe in Foren oder Suchmaschinen suchen. Im Umgang mit digitalen Informationen ist aber besondere Vorsicht geboten. Google entscheidet kein Strafverfahren! Entscheidungserheblich ist immer der konkrete Einzelfall. Pauschalaussagen sollten daher niemals unreflektiert übernommen werden.

Der Strafverteidiger oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wird zunächst Akteneinsicht nehmen. Die Grundlage jedes Einzelfalls ist das Wissen, das die Strafvollstreckungsorgane und Behörden davon haben. Eine lösungsorientierte Verteidigung setzt voraus, dass sich der Anwalt intensiv mit dem Einzelfall auseinandersetzt. Pauschalansagen helfen Betroffenen überhaupt nicht weiter.

Sobald die Akte bearbeitet wurde, bespricht der Anwalt für Verkehrsrecht bzw. Anwalt für Strafrecht das weitere Vorgehen mit der Mandantschaft. Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem konkreten Vorwurf. In einem Strafverfahren kann jedes falsche Wort sehr unangenehme und verheerende Folgen haben. Ohne exakte Prüfung verbietet sich eigentlich jedes Wort der/des Betroffenen. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn die Rechtsfolgen aus der vorgeworfenen Tat resignierend angenommen werden sollen. Ob die Entscheidung dann auch gerecht ausfällt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Resignation ist im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht ein ganz schlechter Ratgeber!


Was ist bei einer unvermeidbaren MPU zu beachten?

Selbstverständlich ist der Strafverteidiger oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kein Magier. Er setzt sich mit dem Geschehen auseinander, und versucht alles, um auf objektiver Ebene das günstigste Ergebnis für seinen Mandanten zu erreichen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass eine MPU in manchen Fällen einfach unvermeidbar ist. Deswegen scheuen viele Menschen von vornherein den Weg zum Anwalt. Und genau davon ist dringend abzuraten, auch wenn in digitalen Foren immer wieder zu lesen ist, dass Anwälte doch nur Geld ziehen wollen!

Zumindest der Akteninhalt sollte dem Betroffenen vollständig bekannt sein. Er ist unerlässlich, um sich mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen. Einerseits wird die MPU auf der Aktenlage basieren. Es ist ungünstig, wenn der Gutachter mehr über die Betroffenen weiß als diese selbst. Andererseits setzt eine erfolgreiche und nachhaltige Analyse voraus, jedes Detail der eigenen Geschichte zu kennen.

Wer beispielsweise mit 2,0 Promille im Straßenverkehr erwischt wird, wobei er tatsächlich noch den Weg zum Auto gefunden und zurückgelegt hat, muss sich neben dem Strafverfahren ein weiteres Problem schonungslos eingestehen. „Das war ein einmaliges Versehen, wobei mir irgendwer Schnaps in mein Wasserglas gefüllt haben muss“, reicht als überzeugende Begründung nicht aus! Die MPU wird mit solchen Aussagen nicht zu bestehen sein, da die Prüfer fehlendes Einsichtsbewusstsein in die Problematik annehmen werden.

Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger unterstützt Menschen auch dabei, zurück in die Spur zu finden. Unerlässlich ist die Prüfung jedes Einzelfalls, wobei mindestens Akteneinsicht und eine Beratung beansprucht werden sollten. Betroffene sollten immer daran denken, dass Strafverteidiger und Verkehrsrechtler nicht diejenigen sind, die mit dem Finger auf sie zeigen werden. Sie sind im Umfang ihrer Beauftragung uneingeschränkt ihre Interessenvertreter, nicht ihre Erziehungsberechtigten. Die ehrliche Auseinandersetzung mit der konkreten Sache ist aber unerlässlich. Fachkundige Hilfe kennt viele Vorteile!

Als Strafverteidiger und Anwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Menschen auch bei dem Thema "MPU". Ich nehme Akteneinsicht in das Verfahren, würdige den Sachverhalt aus tatsächlicher sowie rechtlicher Sicht, stelle die Erfolgsaussichten verständlich dar und verteidige Betroffene in dem gerichtlichen Verfahren. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig tätig werden.

Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht! Bleiben Sie bitte gesund!

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